- Beginn der Ausbildung mit 16,5 Jahren
- bei Antragstellung dürfen eine oder mehrere Personen bestimmt werden, die Begleitpersonen sein werden
--> Diese Begleitpersonen haben das 30. Lebensjahr vollendet, besitzen seit mindestens 5 Jahren
durchgängig den Autoführerschein und haben nicht mehr als 1 Punkt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.
- die Ausbildung "BF17" hat genau denselben Umfang wie die "normale" Fahrausbildung ab 18
- mit Erreichen des 17. Lebensjahres und dem Bestehen der Führerscheinprüfung wird die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Zusammen mit dem Personalausweis gilt diese als Fahrerlaubnis
- die zweijährige Probezeit beginnt mit bestandener Prüfung
- mit 18 erhält man dann den EU-Kartenführerschein
- die Klassen AM und L werden automatisch bei Erwerb der Klasse B mit erworben
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