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Vorbesitz
einer Fahrerlaubnis der Klasse B / BF17 / B197 notwendig
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führen von
einem Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg
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führen von
einem Kfz der Klasse B mit einem Anhänger (zulässige Gesamtmasse von 750 kg bis maximal 3.500 kg)
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zulässige
Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf max. 7.000 kg betragen
- keine theoretische, nur praktische Prüfung erforderlich
Besonderheit bei Vorbesitz Klasse B197
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bei Vorbesitz Klasse B197 muss die Praxisprüfung für Klasse BE auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden