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Beginn der
Ausbildung mit 17,5 Jahren bzw. 16,5 bei BF17
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ab 18 Jahren
bzw. 17 Jahren bei BF17 und nach Bestehen der Prüfung darf man ein Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg führen
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befördern
von maximal 8 Personen + Fahrer möglich
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Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg sind immer erlaubt
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Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg sind dann erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg beträgt
- die Klassen AM und L werden automatisch bei Erwerb der Klasse B mit erworben
Besonderheiten der Klasse B197:
- mindestens 10 Übungsstunden auf Schaltgetriebe
- eine anschließende 15-minütige Überprüfung der Schaltkompetenz
- übrige Ausbildung und Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe
- nach erfolgreichem Abschluss, darf man Fahrzeuge mit Schalt- sowie Automatikgetriebe fahren
- bei Erweiterung auf Klasse BE, muss die Praxisprüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden