Klasse B197


  • Beginn der Ausbildung mit 17,5 Jahren bzw. 16,5 bei BF17
  • ab 18 Jahren bzw. 17 Jahren bei BF17 und nach Bestehen der Prüfung darf man ein Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg führen
  • befördern von maximal 8 Personen + Fahrer möglich
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg sind immer erlaubt
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg sind dann erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg beträgt
  • die Klassen AM und L werden automatisch bei Erwerb der Klasse B mit erworben

 

 

     Besonderheiten der Klasse B197:

  • mindestens 10 Übungsstunden auf Schaltgetriebe
  • eine anschließende 15-minütige Überprüfung der Schaltkompetenz
  • übrige Ausbildung und Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe
  • nach erfolgreichem Abschluss, darf man Fahrzeuge mit Schalt- sowie Automatikgetriebe fahren
  • bei Erweiterung auf Klasse BE, muss die Praxisprüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden