ab 15
Jahren und nach Bestehen der Prüfung darf man ein ein-, zwei- oder dreirädriges Kleinkraftrad bzw. vierrädriges Leicht-Kfz mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
führen
max.
Hubraum eines Verbrennungsmotors beträgt 50 ccm
Maximalleistung von 4 kW bei Diesel- oder Elektromotoren
Leermasse des vierrädrigen Leicht-Kfz darf 350 kg nicht überschreiten