Klasse AM15


  • Beginn der Ausbildung mit 14,5 Jahren
  • ab 15 Jahren und nach Bestehen der Prüfung darf man ein ein-, zwei- oder dreirädriges Kleinkraftrad bzw. vierrädriges Leicht-Kfz mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h führen
  • max. Hubraum eines Verbrennungsmotors beträgt 50 ccm
  • Maximalleistung von 4 kW bei Diesel- oder Elektromotoren 
  • Leermasse des vierrädrigen Leicht-Kfz darf 350 kg nicht überschreiten


Peugeot 50ccm